Google Fonts: Zahlreiche Abmahnungen - eCommerce Agentur für Online-Marketing
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Google Fonts: Zahlreiche Abmahnungen

Google Fonts: Zahlreiche Abmahnungen

Nicht wenige Webseiten-Betreiber habe in der vergangenen Zeit mit Schrecken ihre Post geöffnet – ein anwaltliches Schreiben mit einer Abmahnung sorgt für Aufruhr. Hintergrund seien datenschutzrechtliche Vergehen wegen der Nutzung von Google Fonts oder Webfonts. Was sind eigentlich Webfonts und was kann man gegen die Abmahnung tun?

Google Fonts oder Webfonts sind im Grunde Schriften, die von Google zur Verfügung gestellt werden, wenn eine Website gestaltet wird. Schriftarten und Elemente aus der Typographie werden quasi online aufgerufen und eingenommen. Natürlich entsteht beim externen Laden ein Kontakt zu Google – und Daten der Nutzer wie etwa die IP, werden übertragen. Verkürzt erklärt: Nach den Bestimmungen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ist dieses Procedere so nicht zulässig, denn die Daten werden unter anderem mehr oder weniger ungefragt übermittelt – und außerdem sogar durch den direkten Kontakt zu Google in ein anderes Land. Hier besteht im Grunde das größte Dilemma, denn in der DSGVO ist festgeschrieben, das eben das nicht zulässig ist.

Viele Webseiten-Betreiber bekommen oder bekamen nun Post eines Anwalts beziehungsweise einer „Interessengemeinschaft Datenschutz“. Was ist als nächster Schritt zu tun? Die Experten der IT-Recht-Kanzlei, deren Partner auch wir von cartodesign sind, raten davon ab, den Forderungen nachzukommen. Vielmehr gibt es ein Musterschreiben, das innerhalb der nächsten längstens vierzehn Tage zurückgeschickt werden muss, um die Forderungen abzuwenden.

Für das weitere Procedere sollten Google Fonts außerdem nur noch vom eigenen Server geladen werden – so umgehe man den Anlass, den die Abmahnung anprangere.

Wir von cartodesign haben unsere Kunden natürlich auf dieses Problem hingewiesen und die IT-Recht-Kanzlei als Partner an unserer Seite.