Informationspflicht über die Echtheit von Kundenbewertungen - eCommerce Agentur für Online-Marketing
16510
post-template-default,single,single-post,postid-16510,single-format-standard,bridge-core-3.1.7,qode-page-transition-enabled,ajax_fade,page_not_loaded,,side_area_uncovered_from_content,qode-child-theme-ver-1.0.0,qode-theme-ver-30.4.2,qode-theme-bridge,qode_header_in_grid,wpb-js-composer js-comp-ver-8.0.1,vc_responsive

Informationspflicht über die Echtheit von Kundenbewertungen

Informationspflicht über die Echtheit von Kundenbewertungen

Fake-Bewertungen soll der Garaus gemacht werden – hierbei handelt es sich um diejenigen Kundenbewertungen, die nicht von echten Käufern stammen. Seit Ende Mai 2022 haben Online-Händler nun die Pflicht, offen zu kommunizieren und darüber zu informieren, wie sie wiederum diese Bewertungen auf Herz und Nieren und vor allem auf Echtheit prüfen. Wir von cartodesign haben die von uns betreuten Shops unserer Kunden zeitnah mit einem entsprechenden Hinweis ausgestattet.

Viele Diskussionen hat es um die gefälschten, häufig gekauften Bewertungen gegeben: Positive, aber falsche Einträge und Meldungen sollten helfen, Kaufwillige doch zu überzeugen und den Verkauf anzukurbeln. Damit soll nun Schluss sein. Die Informationspflicht über die Echtheit von Kundenbewertungen soll hier einen Riegel vorschieben. Onlinehändler müssen darüber informieren, wie sie sicherstellen, dass Produkte und Dienstleistungen wirklich von echten Kunden erworben und bewertet worden sind. Zuerst muss der Onlinehändler die Maßnahmen zur Echtheitsprüfung einsehbar machen und dann erklären, wie er das macht.

Wer nun glaubt, dass nur geprüfte Bewertungen einsehbar sind, irrt an dieser Stelle: nicht geprüfte oder verifizierte Kundenbewertungen dürfen auf Websites und in Shops weiterhin veröffentlicht werden. Es soll nun nur kenntlich gemacht werden, wenn dieses eben nicht geschieht. Die neue Pflicht gilt für die Onlinehändler, die ihre Shops und Websites selbst verwalten und hier die Bewertungen veröffentlichen. Wird nicht direkt oder per Link verwiesen, der muss auch nicht informieren. Wer auf den diversen Marktplätzen aktiv ist, muss ebenfalls nichts verifizieren. Aber: nimmt man direkten Bezug auf die Bewertung oder zitiert wörtlich auf seiner Website oder im Shop, muss informieren, wie geprüft wird. Wichtig zu wissen: die Informationspflicht gilt auch rückwirkend.

Achtung: Im Detail gibt es hier aber noch eine ganze Reihe von Ausnahmen, Einschränkungen oder besonderen Bedingungen, die in der Informationspflicht zur Echtheit der Kundenbewertungen aufgelistet werden – lassen Sie sich also rechtzeitig beraten, so wie wir das von cartodesign bereits für unsere Kunden getan haben.